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..."Markenrechte verletzt", tönt der Freiherr von Gravenreuth Wegen Verletzung des Markenrechts
hat der Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth im Auftrag eines
offiziell nicht genannten Softwareanbieters eine einstweilige Verfügung
gegen den Linux-Vertreiber Suse erlassen. Linux-CDs dürfen
nach Angaben von Suse-Unternehmenssprecher Christian Egle vorerst
nicht mehr an Händler, nur noch an Privatkunden abgegeben werden. Der durch eine ganze Reihe von Urheberrechts- und Markenrechtsklagen im IT-Bereich bekannte Anwalt erklärte gegenüber silicon.de: "Richtig ist lediglich, dass wir eine einstweilige Verfügung erwirkt haben, weil die betreffende CD eine Markenrechtsverletzung darstellt." Allerdings wollte er Medienberichte, die die Identität seines Mandanten preisgeben, nicht kommentieren. Es soll sich um den Kieler Softwareanbieter Seidel Software-Service handeln, beziehungsweise das Seidel-Spinoff Crayon Vertriebs GmbH. Im Gegensatz dazu ließ sich v. Gravenreuth zu Spekulationen über die "undichte Stelle" hinreißen, die zu den heutigen Presseberichten geführt habe: "Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass es sich um tschechische Suse-Mitarbeiter handelt, die sich vielleicht ohne Wissen der Geschäftsleitung in der PR-Arbeit versucht haben." Sogar noch genauer wollte er es wissen: "Fragt sich nur, was Suse Tschechien mit Suse Deutschland so eng verbindet, dass die einen für die andern zur Presse laufen." Inzwischen scheinen sich die Wogen aber wieder etwas zu glätten, denn eine außergerichtliche Einigung steht ins Haus. "Wir rechnen damit, dass es heute oder morgen zwischen meinem Mandanten und der Suse GmbH zu einer Lösung kommt." Kommentar: Gravenreuth hat wieder einmal zugeschlagen. Er scheint in einer mysteriösen Mission unterwegs zu sein, anderen Steine in den Weg zu legen. Der Nutzen dürfte wieder für den Kläger wie für den Beklagten marginal sein - ganz im Gegensatz zu seinem Anwaltshonorar. Wer Gravenreuth kennt, erinnert sich bestimmt an die Abmahnungen an kleine Kinder, zu C64-Zeiten, sobald sie Seinem Wunsch nachgekommen sind, Ihm eine Kopie Ihrer Software zu senden. redaktion@bill.de (ak)
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