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Hauptfriedhof Freiburg

 



Ein Friedhof, wie man sich einen gut gepflegten Friedhof nur vorstellen kann.
Herr Weingärtner, der Friedhofsverwalter, sorgt sich, mit seinen zahlreichen Mitarbeitern
um den Hauptfriedhof, sowie die umliegenden Friedhöfe der verschieden Stadtteile von Freiburg.
Um die Gräber kümmern sich die Verwandten der Verstorbenen in Eigenarbeit.
Der Friedhof selbst ist 125 Jahre alt, beinhaltet ein Krematorium, eine große Einsegnungshalle und ein Hauseigenes Bestattungsinstitut.
Seit jeher hat sich an der Gestaltung des Friedhofs nichts verändert, die größte Erweiterung
fand im letzten Jahrhundert statt, so um 1894 - 1900.

Des weiteren gibt es noch Grabstätten aus jüngster Zeit und natürlich auch Grabsteine aus der Ursprungszeit, die immer noch bestehen, weil die Familien sich dies als Familiengräber erhalten haben, welches zu dem Gemisch aus sehr alten Grabstätten und großvolumigen Grabzeichen bis hin zu neuzeitigen Gräbern, wo sich natürlich auch nach dem jeweiligen Zeitgeist die Grabzeichen entwickelt haben, so wie man es heute eigentlich kennt.

Laut Aussage von Herr Weingärtner, ist dieses Gemisch nichts ungewöhnliches und man könne es fast in jeder größeren Stadt, in der es noch im Dienst stehende alte Friedhöfe gibt, vorfinden.
Dies sei nun nicht nur ein Phänomen von Freiburg.

Das der Friedhof doch so manchen am besten gefällt, mag an der Gestaltung und an der
Anordnung der Grabfelder liegen.
In einer Abteilung hat man Reihengräber und in einer anderen die Kaufgräber oder Familiengräber.
Diese Anordnung kann sich im Laufe der Jahre verändern doch die Grabfelder und die Wege bleiben bestehen, sowie die Grünanlagen und die Weiheranlage des Friedhofes.

 

In Reihengräbern kann nur eine Person bestattet werden.
Nach Ablauf der gesetzlichen Verschonungsfrist von 15 Jahren werden diese wieder eingeebnet.
Man findet dann eine wunderschöne Wiese vor, was auch einige Jahre so bleibt, bis man aus Platzgründen dazu gezwungen wird, da wieder Gräber anzulegen.

Die Kaufgräber oder Wahlgräber sind Grabstätten die in Familienbesitz sind, wo auch nach der Verschonfrist das Nutzungsrecht immer wieder verlängert werden kann.
Es ist jeder Familie selbst überlassen wie oft verlängert wird.
Gibt eine Familie das Nutzungsrecht ab, so entscheidet diese was mit dem Grabzeichen geschieht.
Sie ist auch für diesen verantwortlich was Reinigung und Instandhaltung angeht, solange sie Nutzungsberechtigter, also Besitzer sind.
Gibt eine Familie das Grab samt Grabzeichen ab, so wird dieses komplett abgeräumt.

Ist es aber ein künstlerisch oder auch historisch wertvolles Grabzeichen, welches der Nachwelt erhalten werden sollte, bietet der Friedhof an dieses stehen zu lassen und es sozusagen wieder an den Mann zu bringen. In diesem Fall wird nur eine Namensänderung am Stein vorgenommen.
Somit gehen dann die Nutzungsrechte und Instandhaltungspflicht an den neuen Besitzer über.
Pflege der Grünanlagen, Wege und nicht Grabangelegenheiten liegt allein bei der Verwaltung der Friedhofes.
Das Hauptportal, das Krematorium und die Einsegnungshalle sind in den Jahren 1894 - 1898 gebaut worden.
Alles wird heute noch genutzt, das Hauptportal als Eingang und in der Halle finden die Trauerfeiern statt.

Der Friedhof in Freiburg kann sich als einer wenigen glücklich schätzen bisher nicht mit Grabschändung in Berührung gekommen zu sein.
Lediglich ein paar Jugendliche haben in den 80-er Jahren mal Holzkreuze angezündet oder umgestoßen.
Erwischt man die Täter, so wird sofort die Polizei gerufen, da dies als Störung der Totenruhe gilt und natürlich auch Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch.
Das gleiche gilt für Leute die meinen sich Nachts auf dem Friedhof aufhalten zu müssen.

In der Kernstadt Freiburg gibt es 8 Friedhöfe, größere und kleinere, in Littenweiler den
Bereggerfriedhof, St.Georgen den St. Georgener Friedhof und weitere in Zähringen, Haslach, Betzenhausen, Günterstal und der Hauptfriedhof.
Neun weitere Friedhöfe stehen ebenfalls unter der Verwaltung, welche sich beim Hauptfriedhof eingerichtet hat, diese befinden sich in den umliegenden, eingemeindeten Ortschaften.
In der Krenstadt sind etwa 55.000 - 60.000 Grabstellen vorhanden, was die belegten sowie die unbelegten beinhaltet.
Dazu kommen noch etwa 5.000 auf den umliegen Friedhöfen.

In Freiburg finden ca. 2.000 Bestattungen im Jahr und ca. 1.600 Einäscherungen, im eigenen Krematorium statt.
Die Regelung aus den 60-er Jahren, dass man da beerdigt wird wo man stirbt, wurde damals aus Platzgründen erlassen.
Heute sieht man das nicht mehr allzu eng, klar herrscht eine gewisse Ordnung, doch wenn jemand weggezogen ist und gerne bei seiner Familie oder in seinem Heimatort beerdigt werden will, stellt das heute kein großes Problem mehr dar.

Der erste Friedhof in Freiburg, wie man rausfand, war am Münster.
Auf der Nordseite des Münsters kann man in der Pflasterung das frühere Gebeinhaus erkennen, wo früher die St. Andreas Kapelle stand.
Dieses entdeckte man, als 1970 eine Wasserleitung zu reparieren war.
Bei den Grabungen stieß man auf das Gebeinhaus, was natürlich für die Archäologen interessant wurde.
Die eigentliche Baustelle wurde geschlossen und die Forscher begannen zu buddeln bis man zum Massengrab vorstieß.
Dort wurden Skelette aus dem 17 Jahrhundert entdeckt, welche zum Teil noch recht gut erhalten waren.
Man hat dann alles wieder zugemacht und für die Archäologen eine Tunnel gelassen für weitere Forschungen.

Ein weiterer Friedhof entstand zu Pestzeiten, dort wo sich heute die Karlsschule befindet, da man damals versuchte die Erkrankten so weit wie möglich aus der Stadt zu bekommen.
Dieser wurde jedoch nicht lange als solcher genutzt, denn es entstand der Alte Friedhof an der Stadtstraße, welcher heute unter Denkmalschutz steht.
Die Grabsteine des Alten Friedhofes wurden größtenteils kopiert und die Originale sind im Augustiner Museum zu betrachten.

Jener war der unmittelbare Vorgänger des Hauptfriedhofes, und wurde 1872 geschlossen und der Hauptfriedhof eröffnet.

Abschließend wünscht sich der Friedhofsverwalter Herr Weingärtner, für die Zukunft,
dass die Friedhofskultur und die Toten- bzw. Gräberpflege durch die Angehörigen erhalten bleibt. (mh)

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