bill.de, die regionale Plattform im Dreiländereck
Zurück zu Bill.de
#!/usr/bin/perl $dir = "/kunden/ifs24.de/eck24.de/bill.de/banner"; $path = "http://www.bill.de/banner/"; srand(); print "Content-Type: text/html\n\n"; opendir(DIR, $dir) || die "can't opendir $dir: $!"; @files = grep { /.gif/ && -f "$dir/$_" } readdir(DIR); closedir DIR; $max = @files; $rnd = int(rand($max-1))+1; $filename = $files[$rnd]; $url = substr($filename,0,(length($filename)-4)); $url =~ s/\_/\//g; print "";
HomeImpressumDatenschutzredaktion@bill.de

 

 

 

 

Home
bill.de Special
Bill.de Pinup
Was ist bill.de?
Surftest
Was bin ich für ein Surfer
Welcher Tag ist der 31.12.2010 ?
Welcher Tag ist heute ?
Freizeit
Laguna
Nachrichten
Das Kroko in Freiburg
Der Schwarzwaldelch
Redaktion@Bill.de
Regionales
Basel online
Redaktion@Bill.de
Städte / Kultur
Basel
Freiburg
Historische Stadtführung Freiburg
Inzlingen
Lörrach
Weil am Rhein
Weil-Haltingen
Impressum
AGBs Bill.de
Anregungen
Datenschutzerklärung
Impressum
Linkurteil

Anwalt stoppt Auslieferung von Suse-Linux-CDs

..."Markenrechte verletzt", tönt der Freiherr von Gravenreuth

Wegen Verletzung des Markenrechts hat der Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth im Auftrag eines offiziell nicht genannten Softwareanbieters eine einstweilige Verfügung gegen den Linux-Vertreiber Suse erlassen. Linux-CDs dürfen nach Angaben von Suse-Unternehmenssprecher Christian Egle vorerst nicht mehr an Händler, nur noch an Privatkunden abgegeben werden.

Suse-Unternehmenssprecher in Großbritannien bestätigten gegenüber dem Onlinemedium heise, dass eine auf den betreffenden CDs inaktive Datei namens Krayon die Anwaltskanzlei auf den Plan gerufen habe. Der Mandant des Freiherrn besitze Rechte auf ein Softwareprogramm, das Crayon heiße. Obwohl der Stein des Anstoßes nur als passives Rudiment im KDE-Startmenü auftaucht und nicht ausführbar ist, greift die richterliche Anordnung zunächst.

Der durch eine ganze Reihe von Urheberrechts- und Markenrechtsklagen im IT-Bereich bekannte Anwalt erklärte gegenüber silicon.de: "Richtig ist lediglich, dass wir eine einstweilige Verfügung erwirkt haben, weil die betreffende CD eine Markenrechtsverletzung darstellt." Allerdings wollte er Medienberichte, die die Identität seines Mandanten preisgeben, nicht kommentieren. Es soll sich um den Kieler Softwareanbieter Seidel Software-Service handeln, beziehungsweise das Seidel-Spinoff Crayon Vertriebs GmbH.

Im Gegensatz dazu ließ sich v. Gravenreuth zu Spekulationen über die "undichte Stelle" hinreißen, die zu den heutigen Presseberichten geführt habe: "Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass es sich um tschechische Suse-Mitarbeiter handelt, die sich vielleicht ohne Wissen der Geschäftsleitung in der PR-Arbeit versucht haben." Sogar noch genauer wollte er es wissen: "Fragt sich nur, was Suse Tschechien mit Suse Deutschland so eng verbindet, dass die einen für die andern zur Presse laufen."

Inzwischen scheinen sich die Wogen aber wieder etwas zu glätten, denn eine außergerichtliche Einigung steht ins Haus. "Wir rechnen damit, dass es heute oder morgen zwischen meinem Mandanten und der Suse GmbH zu einer Lösung kommt."


Kommentar:

Gravenreuth hat wieder einmal zugeschlagen. Er scheint in einer mysteriösen Mission unterwegs zu sein, anderen Steine in den Weg zu legen. Der Nutzen dürfte wieder für den Kläger wie für den Beklagten marginal sein - ganz im Gegensatz zu seinem Anwaltshonorar.

Wer Gravenreuth kennt, erinnert sich bestimmt an die Abmahnungen an kleine Kinder, zu C64-Zeiten, sobald sie Seinem Wunsch nachgekommen sind, Ihm eine Kopie Ihrer Software zu senden.

redaktion@bill.de (ak)

 

BERICHT 2:

SUSE darf doch...

Weitere Themen der Redaktion@bill.de

redaktion@bill.de
(Quelle Internet / Autor wenn nicht erwähnt, UNBEKANNT)

© sinc 1994 Bill.de.
All Rights Reserved.

ImpressumLink-UrteilAGBDatenschutz Home